Mitgliedschaft in der Akademie
schafft Mehrwert
Als Mitglied unterstützen Sie die Akademie dabei, ihren Satzungszweck zu realisieren.
Sie sind Teil eines internationalen Netzwerkes aus Wissenschaftlern, Unternehmern, Jägern und Naturschützern – allesamt mit Praxisbezug!
Nutzen Sie die vielen Möglichkeiten der Akademie dazu, unsere Veranstaltungen zu besuchen, unsere internationale Wertegemeinschaft kennenzulernen und Ihr eigenes Netzwerk zu erweitern.
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So stellen Sie Ihren Antrag auf Mitgliedschaft
Für eine Mitgliedschaft in der Akademie für Jagd und Natur e.V.
benötigen wir von Ihnen die folgende Antragsdokumente:
• Formlosen, schriftlichen Antrag auf Aufnahme
• Formular „Aufnahmeantrag (inkl. SEPA-Lastschrift)“
Alle Dokumente reichen Sie bitte auf dem Postweg ein bei:
Akademie für Jagd und Natur e.V.
Postfach 13 56
84403 Dorfen, Deutschland
Antragsformular herunterladen
Laden Sie sich das Formular „Aufnahmeantrag (inkl. SEPA-Lastschrift)“ auf Ihre Computer und speichern Sie dieses ab.
Sie können dann das Dokument erneut öffnen sowie ausfüllen und ausdrucken.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft in der Akademie für Jagd und Natur
Ab wann ist eine Mitgliedschaft gültig?
- Nach Erhalt Ihrer Beitrittsunterlagen (im Original per Post) wird in regelmäßigen Vorstandssitzungen über die Aufnahme neuer Mitglieder entschieden. Dabei ist die Zustimmung unseres gesamten Vorstands für einen Beitritt erforderlich (siehe Satzung § ).
- Die Entscheidung über eine Mitgliedschaft teilen wir dem Bewerber zeitnah per E-Mail mit.
Wie lange gilt eine Mitgliedschaft?
- Eine Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht bis spätestens zum 30. September gekündigt wird.
-
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod oder Ausschluss. Näheres finden Sie in § 7 unserer Satzung.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
- Der Mitgliedsbeitrag der Akademie für Jagd und Natur e.V. beträgt für Privatpersonen € 100 und für Körperschaften € 200. Der Mitgliedsbeitrag gilt immer pro Kalenderjahr.
- Abhängig davon, in welcher Jahreshälfte Sie Mitglied werden, fällt der gesamte oder halbierte Jahresbetrag für das laufende Kalenderjahr an.
- Im darauffolgenden Jahr wird der Jahresbeitrag im April eingezogen.
Wann wird der Mitgliedsbeitrag eingezogen?
- Bei laufenden Mitgliedschaften erfolgt der Einzug des jährlichen Mitgliedsbeitrages in der Regel in der ersten Woche im April eines jeden Kalenderjahres.
Kann der Akademie-Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend gemacht werden?
- Die Akademie für Jagd und Natur e.V. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Unsere Mitgliedsbeiträge sind – wie auch Spenden an die Akademie – in Deutschland steuerlich abzugsfähig.
- Als Nachweis für das Finanzamt reichen für Mitgliedsbeiträge bis zu 300,00 EUR die Akademie-Beitragsrechnung und der Kontoauszug als Nachweis aus.
Wie teilt man Änderungen der Kontakt- und Stammdaten mit?
Teilen Sie uns Änderungen zu Ihren Kontakt- und Stammdaten bitte unter office@akademie-natur.de mit.
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IBAN: DE31 7016 6486 0101 8856 00
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